WAS IST EIN
INTEGRATIONSKURS?
Ein
Integrationskurs ist ein vom Staat subventionierter Deutschkurs (6 Module mit je 100 Unterrichtsstunden,
Niveau A1 - B1, keine höheren Stufen) mit einem anschließenden
Orientierungskurs (45 Unterrichtsstunden) zur
Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in
Deutschland. Er endet mit einem Abschlusstest (Test zum
Orientierungskurs + Deutschtest für
Zuwanderer.
Module können auf Antrag wiederholt
werden, subventioniert werden jedoch insgesamt maximal 945
Unterrichtsstunden. Regelmäßige Anwesenheit ist
Pflicht. Pro Modul müssen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 100,-
€ im Voraus bezahlen, der Orientierungskurs kostet 45,- €, die
Abschlusstests sind kostenlos.
KLARTEXT bietet die Vormittags- und
Nachmittagskurse (siehe fortlaufende Deutschkurse) als
Integrationskurse mit mittlerem Tempo an, die Orientierungskurse finden
anschließend am Abend statt. Für Teilnehmer, die schon länger
in Deutschland leben, aber nie systematisch Deutsch gelernt haben, bieten wir
spezielle Förder- und Alphakurse an.
WER BEKOMMT EINEN
INTEGRATIONSKURS?
Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis von
mehr als einem Jahr
z.B. für Familiennachzug, Arbeit, humanitäre
Gründe, EU-Bürger
(nicht mit au pair- oder
Sprachstudenten-Visum) erhalten eine Berechtigung oder Zulassung, in manchen
Fällen sogar eine Verpflichtung zu einem Integrationskurs.
Zur
Anmeldung muss der Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem
Integrationskurs vorliegen
WIE BEKOMMT MAN EINEN INTEGRATIONSKURS?
Neuzuwanderer erhalten den
Berechtigungsschein, wenn sie ihren Wohnsitz anmelden, beim
KVR (Kreisverwaltungsreferat),
Ausländerbehörde, Ruppertstr. 19, 80466 München,
Tel. 233
960 10, Infos unter:
www.muenchen.de/Rathaus/kvr
oder bei ihrem
zuständigen Landratsamt.
Ausländer, die schon hier wohnen und
EU-Bürger müssen einen Antrag auf
Zulassung zu einem subventionierten Integrationskurs beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), Regionalstelle, Boschetsrieder Str. 41, 81379 München, Tel.
620 29 400, stellen.
Formulare gibt es bei Klartext oder im Internet unter:
www.bamf.de/downloads
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung:
www.bamf.de : Merkblatt zum Integrationskurs
Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld 2 -
Empfänger können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Jobcenter-Kunden können vom Jobcenter zu einem
Integrationskurs berechtigt bzw. verpflichtet werden.